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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der techno-finish Industries GmbH (nachfolgend techno-finish) und dem Käufer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Erteilung der Bestellung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Andernfalls gelten auf jeden Fall die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, begründen weder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die unter deren Übernahme abgeschlossenen Geschäfte einen Distributionsvertrag oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis.

Die Bindung des Käufers an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für zukünftige Bestellungen. Wir sind jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Es gilt die im Zeitpunkt der erteilten Auftragsbestätigung durch die techno-finish jeweils aktuelle Fassung.

2. Offerten und Bestellungen

Unsere schriftlichen Angebote sind vom Datum der Ausstellung an 14 Tage gültig, sofern auf dem Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Bestellungen sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Eine Erklärung des Käufers gilt nur dann als Annahme, wenn sie mit unserer Offerte preislich übereinstimmt. Unser Stillschweigen auf ein Gegenangebot des Käufers gilt unter keinen Umständen als Annahmeerklärung.

3. Preise

Unsere Preise und etwaige Nebenkosten richten sich nach den im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise und verstehen sich für die Europäische Union in EURO und in der Schweiz in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer.

4. Liefertermin und Versand

Wird in der Auftragsbestätigung ein «Liefertermin ca.» angegeben, so gilt er unter Vorbehalt des rechtzeitigen Wareneinganges oder bei Lieferungen für Geräte, Maschinen oder Anlagen nach Eingang der ersten Akontozahlung auf den Konten der techno-finish Industries GmbH. «Liefertermine mit ca.» Angaben bedürfen keiner weiteren schriftlichen Bestätigung durch die techno-finish.

Im Falle eines Lieferverzugs steht dem Käufer weder das Recht zu, auf die nachträgliche Leistung zu verzichten, noch vom Vertrag zurückzutreten, noch, soweit gesetzlich zulässig, Schadenersatz zu verlangen. Für Express- und Direktlieferungen sowie für Lieferungen ausserhalb der vereinbarten Anliefertage erheben wir Pauschalzuschläge. Für das Inland erfolgt die Lieferung Ex Works «ab Werk» Incoterms 2020 und für das Ausland vereinbarten Incoterm.

5. Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, fällt er ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, und wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verlangen. Bei Verzug des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Waren zurückzufordern. Die Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen.

6. Prüfung und Abnahme der Ware

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind uns sofort, spätestens aber innert 10 Tagen nach Empfang der Ware (bzw. seit Kenntnis bei versteckten Mängeln) schriftlich und detailliert zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.

7. Garantie, Haftung

Die Garantiefrist beträgt 48 Monate für Bandfinisher Geräte und 24 Monate für Steinfinisher G2, Rohrfinisher RF300, Bandreiniger G2 und Anlagen sowie Superfinish Stationen, die aus mehreren Geräten verbaut sind. Die Garantie deckt nur Material- oder Herstellungsfehler ab und schliesst Verschleissteile, Schäden an den Geräten sowie die Elektronik aus.

Bei Mängeln, die gemäss Ziffer 6 gemeldet wurden, erhält der Käufer gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleiche, mängelfreie Ware oder hat – bei Geräten – Anspruch auf kostenlose Reparatur bzw. Ersatz des mangelhaften Teiles. Bei Lieferung von Geräten mit Garantie gelten gegenüber dem Hersteller die besonderen Bestimmungen der Garantievereinbarung. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Käufers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verlust von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte, indirekte, mittelbare oder Folgeschäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere wird jegliche Haftung für Hilfspersonen von der techno-finish Industries GmbH soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers Dritte verletzt oder Sachen Dritter beschädigt oder Dritte anderweitig geschädigt und werden wir dafür in Anspruch genommen, steht uns ein Rückgriffsrecht auf den Käufer zu.

8. Warenrücknahme

Die Rücknahme mangelhafter oder falsch gelieferter Ware setzt neben einer Meldung gemäss Ziffer 6 voraus, dass die Ware vollständig und mit der Originalverpackung retourniert wird. Lieferschein und Rechnungskopie sind beizulegen. Die Versandspesen gehen zulasten des Käufers, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rorschach. Die techno-finish Industries GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Ausgabe März 2023

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9400 Rorschach
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08:00 – 12:00 | 13:30 – 17:00
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